, Schmidt Martin

Trophäen bleichen mit Wasserstoff ist für Jäger wieder erlaubt

Einstufung von Jagdausübungsberechtigten mit gültiger Jagdkarte als gewerbliche/berufliche Verwender im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (EU-AusgangsstoffV)

Das Bundesministerium hat eine Aussendung heraus gegeben in der klar geregelt ist das wir Jäger in Verbindung mit einer gültigen Jagdkarte dazu berechtigts sind Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration über 12% weiterhin zu beziehen.

Den genauen Text entnehmen Sie bitte dem Dokument.